Assistenzhunde

WICHTIG: Zur Zeit bin ich noch NICHT als Ausbildungsstätte nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes zertifiziert, da es zur Zeit KEINE offizielle Zertifizierungsstelle für Trainer gibt.

Ich bilde PSB- Assistenzhunde, also Assistenzhunde für psychosoziale Beeinträchtigungen aus. Hierzu zählen z.B. Autismus, das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) und Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS).

Was ist ein Assistenzhund?
Die Definition eines Assistenzhundes wird vom Gesetzgeber in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in §12 (3) geliefert und besagt folgendes:
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(3) Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Dies ist der Fall, wenn der Assistenzhund
1. zusammen mit einem Menschen mit Behinderungen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des § 12g zertifiziert ist oder
2. von einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, einem Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, einem Beihilfeträger, einem Träger der Heilfürsorge oder einem privaten Versicherungsunternehmen als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt ist oder
3. im Ausland als Assistenzhund anerkannt ist und dessen Ausbildung den Anforderungen des § 12f Satz 2 entspricht oder
4. zusammen mit einem Menschen mit Behinderungen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor dem 1. Juli 2023
a) in einer den Anforderungen des § 12f Satz 2 entsprechenden Weise ausgebildet und entsprechend § 12g Satz 2 erfolgreich geprüft wurde oder
b) sich in einer den Anforderungen des § 12f Satz 2 entsprechenden Ausbildung befunden hat und innerhalb von zwölf Monaten nach dem 1. Juli 2023 diese Ausbildung beendet und mit einer § 12g Satz 2 entsprechenden Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
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Wenn wir in Zukunft zusammenarbeiten, um gemeinsam einen PSB- Assistenzhund für Sie auszubilden, wird es demnach ein Assistenzhund gemäß 1. sein.

Voraussetzungen für Hund und Mensch

Die Voraussetzunge des Hundes umfassen die umfassende Gesundheit und ein geeignetes Wesen. Die Gesundheit wird frühestens mit 12 Monaten und höchstens drei Monate vor Beginn der Ausbildung zum Assistenzhund durch eine umfassende tierärztliche Untersuchung nachgewiesen. Aus diesem grund empfehle ich die gewissenhafte Auswahl des zukünftigen Hundes aus einer Zucht, die auf eine umfassende Gesundheitsuntersuchung ihrer Elterntiere Wert legt.
Das Wesen des Hundes muss vor Beginn der Ausbildung von der Ausbildungsstätte ebenfalls als geeignet für die Ausbildung zum Assistenzhund eingeschätzt werden. Der Hund sollte ein angemessenes Verhalten auf die Umwelt und ein normales Sozialverhalten zeigen. Übermäßige Ängstlichkeit, Erregtheit oder Aggressivität sind dementsprechend Ausschlussgründe.

Die Voraussetzungen des Menschen, um einen Assistenzhund ausbilden zu lassen oder selbst auszubilden, sind in §10 Konkret individuelle Eignung der Assistenzhundeverordnung aufgeführt:
Die konkret-individuelle Eignung liegt vor, wenn der Mensch mit Behinderungen gegenüber der Ausbildungsstätte nachweist, dass
1. er die Voraussetzungen des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt und
2. der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ihm die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen kann.
(2) Die konkret-individuelle Eignung kann insbesondere nachgewiesen werden durch die Vorlage
1. eines Schwerbehindertenausweises,
2. eines Bescheids über die Feststellung eines Grades der Behinderung,
3. einer Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder
4. einer fachärztlichen Bescheinigung.
Der Nachweis nach Satz 1 muss alle Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 umfassen.

Ausbildungsablauf
1. Grundausbildung des Hundes
Hier wird das Umwelt- und Sozialverhalten des Hundes geschult. Diese Ausbildung kann vom Halter allein oder mit einer beliebigen Hundeschule zusammen absolviert werden. Auf die kritische Auswahl der Hundeschule muss aber unbedingt hingewiesen werden. Trainer die mit Schreckreizen, Bedrohen, körperlicher Gewalt, Wasser sprühen, Dinge werfen oder ähnlichem arbeiten, sorgen dafür, dass euer Hund, der „bombenfest“ werden soll, auf so etwas mit Meideverhalten reagiert.

2. Eignung als Assistenzhund
Eure Ausbildungsstätte, die zertifiziert sein muss, prüft, ob euer Hund die charakterliche Eignung zum Assistenzhund hat und ob er die Ausbildung schaffen könnte.

3. Gesundheitliche Eignung, Attest
Bei der tierärztlichen Untersuchung muss der Hund mindestens zwölf Monate alt sein, die Untersuchung darf bei Beginn der Ausbildung aber nicht älter als drei Monate sein. Den Umfang der Untersuchung findet man in der Anlage der Assistenzhundeverordnung.

4. Ausbildung zum Assistenzhund
Die Ausbildung umfasst die Hilfeleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung angepasst werden. Die Schulung der Zusammenarbeit umfasst mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden, verteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten.
Die Ausbildung beginnt frühestens, wenn der Hund 15 Monate alt ist.

5. Theoretische Sachkunde
Zur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf Tierschutz, Haltung, Gesundheit, Wesen und Verhalten des Assistenzhundes. Dazu zählen Kenntnisse über
– die tägliche Versorgung (Ernährung (auch in Bezug auf Hygieneaspekte einer eventuellen Rohfütterung), Gesundheitsfürsorge, Pflege, artgemäße Haltung, Auslastung und Beschäftigung sowie Ruhebedürfnis des Hundes),
– das Verhalten eines Assistenzhundes, insbesondere als Teil einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft sowie rassespezifische Merkmale unterschiedlicher Hunderassen,
– die Grundlagen der Kommunikation von und mit Assistenzhunden, Lerntheorie und Erziehung,
– die für die Haltung eines Assistenzhundes maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie
– die Anzeichen für eine Überlastung des Assistenzhundes.
Die theoretische Ausbildung läuft natürlich parallel zur Praxisausbildung und nicht erst danach.

6. Offizielle Prüfung

7. Nach der Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung stehe ich euch trotzdem weiterhin jederzeit zur Verfügung für Fragen, Probleme oder Sorgen. Gerne können wir auch regelmäßige Nachschulungen oder Auffrischungsstunden vereinbaren, um sicher zu stellen, dass das Ausbildungsniveau erhalten bleibt.
Desweiteren findet ihr auf dieser Seite einen Fragebogen zur Ausbildungsqualität, den ihr anonym abgeben könnt, den ich euch aber auch ausgedruckt zur Verfügung stelle.


WICHTIG: Mein Ziel ist es, dass jeder, der einen Assistenzhund benötigt, diesen auch ausbilden kann.
Aus diesem Grund habe ich beschlossen, diverse Projekte zu starten, die es mir ermöglichen, die Ausbildung zu vergünstigten Preisen anzubieten.
Eines dieser Projekte ist mein Online Shop, der Merchandise zu diversen Hunderassen anbietet.
Ihr findet diesen unter folgender Seite:
www.bis-o.com